Dichtigkeitsprüfung
Bis zum Jahre 2015 sind Hauseigentümer verpflichtet eine Dichtigkeitsprüfung ihrer Abwasserleitungen durchführen zu lassen.
Über 90 % der deutschen Haushalte sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Davon ist ein hoher Prozentsatz inzwischen mehr als 50 Jahre alt. Schäden sind oft von der Wasserqualität abhängig und können demnach bereits 2 - 5 Jahre nach Inbetriebnahme der Installation auftreten.Nach 10 - 15 Jahren ist das Problem nachgewiesenermaßen praktisch in allen Bereichen akut. Bei einer Gesamtlänge der Anschlussleitungen in Deutschland von rd. 1.400.000 km (ohne Grundleitungen), liegt das vermutete Schadenspotential nach Ansicht der Fachleute zwischen 80 und 90 %.
Aus diesen Gründen gilt für neu erstellte Hausanschlüsse die Anordnung, dass für alle Grundleitungen und Anschlusskanäle, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten, eine Dichtigkeitsprüfung | Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 durchgeführt werden muss. Für bestehende Hausanschlüsse gilt, dass diese Überprüfung bis zum 31.12.2015 zu erfolgen hat.
Wer den Nachweis einer Dichtigkeitsprüfung nach Fristablauf nicht vorlegen kann, muss mit einer zeitlich befristeten Sanierungsverfügung von der Stadt rechnen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit einem Bußgeld.
Evtl. besteht ein Straftatbestand der unbefugten Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB, der mit bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug oder einer entsprechenden Geldstrafe geahndet wird.
Das Informationsportal Dichtigkeitspruefung-24.de informiert umfangreich über die gesetzlichen Vorgaben und Grundlagen für Dichtheitsprüfungen sowie Dichtigkeitsprüfung, sowie Hinweise zur Auswahl geeigneter sowie qualifizierter Handwerksbetriebe mit entsprechender Zertifizierung, Kosten und Steuersparmöglichkeiten.













